Die Gemeinde Aalen informiert alle Grundstückseigentümer über das Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an öffentlichen Straßen und Wegen. Die Pflicht gilt für alle Pflanzen, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Die Frist zum Rückschnitt endet am 27. Oktober 2026.
Die Fahrbahn muss frei von Ästen sein. Pflanzen über der Fahrbahn müssen mindestens 4,50 Meter hoch sein. Zusätzlich gilt ein seitlicher Sicherheitsstreifen von 0,75 bis 1,25 Metern. Wenn ein Bordstein vorhanden ist, darf der Streifen 0,25 Meter schmaler sein. Über Geh- und Radwegen muss der Abstand mindestens 2,50 Meter betragen. Entlang von Radwegen gilt ein zusätzlicher seitlicher Sicherheitsstreifen von 0,25 Metern.
Pflanzen wachsen nach. Deshalb empfiehlt die Gemeinde, beim Rückschnitt einen halben Meter mehr Abstand einzuhalten. An Kreuzungen und Einmündungen müssen Hecken und Sträucher niedrig bleiben. Sie dürfen höchstens 0,80 Meter hoch sein, um die Sicht für Autofahrer zu sichern. Es ist besser, sie noch niedriger zu schneiden.
Überhängende Äste und Zweige können die Sicht auf Verkehrsteilnehmer behindern. Fußgänger müssen dann manchmal auf die Straße ausweichen. Verkehrszeichen können verdeckt werden. Das kann zu gefährlichen Situationen führen. Deshalb schützt der Rückschnitt alle Verkehrsteilnehmer und sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Die Gemeinde ist für die Sicherheit an öffentlichen Straßen und Wegen zuständig. Eigentümer müssen ihre Pflanzen so pflegen, dass sie den Verkehr nicht stören oder gefährden. Das Zurückschneiden von Bäumen und Hecken gehört dazu. Verkehrsraum umfasst Fahrbahnen, Gehwege, Radwege und Randstreifen. Das Ziel ist, dass alle Verkehrsteilnehmer gut sehen und sicher unterwegs sein können. Rückschnitte helfen, Unfälle zu vermeiden und den öffentlichen Raum schön zu halten.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.