SymbolbildBild: OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM + Bernhard Uff dem Sand · CC BY-SA 4.0
Vom 1. Juli bis 30. September 2026 dürfen keine technischen Geräte wie Pumpen, Vakuumfässer oder Schläuche benutzt werden, um Wasser aus Flüssen, Bächen oder Seen zu holen. Das Verbot gilt auch für kleine Mengen. Betroffen sind Landwirte, Förster und Gärtner. Dieses Verbot steht im Wassergesetz von Baden-Württemberg und soll in dieser Zeit den Schutz der Gewässer sichern.
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