
Bild: Soebe · CC BY-SA 3.0
Aichtal
Terrassenüberdachung in Aichtal: Gemeinderat berät
Das Wichtigste
Kurz erklärt
- Die Bauherrschaft möchte zwei Terrassenüberdachungen an ihrem Haus bauen.
- Die Überdachungen liegen in einem Bereich, der laut Bebauungsplan eigentlich frei bleiben soll.
- Die Verwaltung schlägt vor, die Ausnahmen zu erlauben, weil keine großen Nachteile entstehen.
Was passiert ist
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 15. Juli 2026 soll über den Antrag auf zwei Terrassenüberdachungen in der Zeppelinstraße 9 in Aichtal beraten werden. Die Bauherrschaft möchte zwei offene Überdachungen an ihr Wohnhaus anbauen. Diese sollen etwa 22 und 16 Quadratmeter groß sein und sind rund 2,6 Meter hoch am Haus. Laut Bebauungsplan "Rudolfshöhe" sind diese Flächen eigentlich als Vorgarten- oder Bauverbotsflächen geschützt und dürfen nicht überbaut werden. Die Verwaltung schlägt vor, eine Ausnahme zu erlauben, da die Überdachungen das Gesamtbild des Wohngebiets kaum verändern und Nachbarn nicht stören. Die Entscheidung liegt nun beim Ausschuss, das Ergebnis ist noch offen.
Was spricht dafür?
- Die Überdachungen sind offen und passen sich gut an das bestehende Wohnhaus an.
- Die städtebauliche Grundstruktur des Gebiets bleibt erhalten.
- Nachbarliche Interessen werden durch das Bauvorhaben voraussichtlich nicht beeinträchtigt.
Was spricht dagegen?
- Die Überdachungen liegen in Bauverbotsflächen, was eine Ausnahme erfordert.
- Es ist unklar, ob die Ausnahme langfristig Auswirkungen auf den Bebauungsplan hat.
- Einige Bürger könnten die Änderungen als störend empfinden.
Kontext
Das Grundstück liegt im Bebauungsplan "Rudolfshöhe", der bestimmte Flächen als Bauverbotszonen festlegt. Die Bauherrschaft beantragt eine Ausnahme, damit die Terrassenüberdachungen gebaut werden können. Die Verwaltung hat geprüft und sieht keine städtebaulichen Gründe gegen die Ausnahme. Nun berät der Ausschuss über diesen Vorschlag.



