SymbolbildBild: Lividus · CC BY-SA 4.0
Albershausen ändert die Förderung für Streuobstbäume. Der Gemeinderat hat am 23. Oktober 2026 einstimmig beschlossen, die alte Richtlinie von 1990 aufzuheben. Die Änderung gilt ab dem 1. Januar 2027. Die Gemeinde will die Förderung moderner und einfacher machen.
Bisher bekamen Menschen einen Zuschuss, wenn sie selbst neue Bäume pflanzten. Das fällt weg. Stattdessen gibt die Gemeinde alle zwei Jahre Streuobsthochstämme zu einem günstigen Preis ab. Die Ausgabe der Bäume findet beim Apfelfest statt. Der Preis pro Baum liegt zwischen 30 und 40 Euro. Die Verwaltung legt den genauen Preis jedes Jahr fest. Die Gemeinde übernimmt die Organisation, wählt die Sorten aus und kümmert sich um Werbung.
Die bisherige Aufpreisförderung für Streuobst von 2022 bleibt erhalten. Dabei bekommen Besitzer von Streuobstbäumen Geld für die Pflege und Abgabe ihres Obstes. Diese Förderung hat sich bewährt und wird weitergeführt.
Die neue Art der Förderung soll mehr Menschen erreichen. Die alte Förderung war kompliziert und wurde kaum genutzt. Die zentrale Baumabgabe beim Apfelfest soll öffentlich sichtbar sein und die Wertschätzung für Streuobst stärken. Die Gemeinde will so die Pflege und Neupflanzung von Streuobstbäumen fördern.
Die Ausgabe der Bäume ist jetzt einfacher und gerechter. Es gibt keine Einzelfallprüfungen mehr. Alle Interessierten bekommen die Bäume zum gleichen Preis. Die Gemeinde kann die Sorten besser auswählen und auf die Region abstimmen. Die Förderung findet gebündelt statt und ist besser planbar. Die Verwaltung spart Zeit und Aufwand.
Die Verwaltung bereitet alles für die nächste Ausgabe im Apfelfest 2027 vor. Die Kosten für die Bäume und Zubehör sind bekannt. Die Gemeinde plant dafür jährlich Geld im Haushalt ein. Die neue Förderung ersetzt den alten Zuschuss für selbst gekaufte Bäume. Die Aufpreisförderung für das Obst bleibt wie gehabt bestehen.
Die alte Richtlinie zur Förderung des Streuobstbaus stammt aus dem Jahr 1990. Sie förderte Neupflanzungen mit Zuschüssen und kostenlose Baumpfähle. Die Förderung war an bestimmte Sorten und Nachweise gebunden. Die Auszahlung erfolgte nach Rechnung und Standortangabe. Diese Regelung war aufwendig und wurde kaum genutzt.
Die neue Förderung teilt sich in zwei Teile. Erstens bleibt die Aufpreisförderung für das abgegebene Obst bestehen. Zweitens gibt es nun alle zwei Jahre eine zentrale Baumabgabe. Diese Kombination soll die Pflege und Vermehrung von Streuobstbäumen besser unterstützen. Streuobstwiesen sind wichtige Lebensräume und prägen die Landschaft. Die Förderung hilft, diese Bäume zu erhalten und neu zu pflanzen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.