SymbolbildBild: Douglaseru · CC BY-SA 4.0
Albershausen erlaubt den Bau eines Pools und eines Technikraums auf dem Grundstück Kornbergstraße 14/1. Der Beschluss fiel am 14. Oktober 2026 im Technischen Ausschuss. Die Entscheidung fiel einstimmig. Die Anlagen liegen in einer Fläche, die eigentlich bepflanzt werden soll.
Der Bebauungsplan für Sparwieser Straße und Wolfhaldenweg schreibt eine Pflanzfläche vor. Dort sollen Pflanzen den Übergang zur freien Landschaft sichern. Die geplanten Anlagen verstoßen gegen diese Regeln. Die Gemeinde erlaubt die Bauvorhaben trotzdem. Der Pool und der Geräteraum stören den Landschaftsübergang nach Ansicht der Verwaltung nicht stark.
In der Umgebung wurden schon Stützmauern in der Pflanzfläche erlaubt. Sie sind viel massiver als ein Pool oder ein Geräteraum. Das war ein Vergleichsfall für die Entscheidung. Das Landratsamt sorgt dafür, dass Nachbarn informiert werden.
Die Verwaltung empfiehlt, die Befreiung zu erlauben. Der Technische Ausschuss folgt dieser Empfehlung einstimmig. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.
Der Bebauungsplan legt fest, wie Grundstücke genutzt werden dürfen. Pflanzgebotsflächen dienen dem Schutz der Natur und Landschaft. Befreiungen erlauben Ausnahmen von diesen Regeln. Die Gemeinde entscheidet, ob eine Befreiung möglich ist. Sie prüft, ob das Bauvorhaben die Natur zu sehr stört oder nicht. Befreiungen sind oft für kleine Bauwerke möglich, die wenig Einfluss haben.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.