Bild: Margret Hofheinz-Döring · CC BY-SA 3.0
Albershausen beschließt am 23. Oktober 2026 einstimmig eine neue Satzung für den Neckar-Energieverband. Die Entscheidung fiel im Gemeinderat. Die neue Satzung soll am 20. November 2026 in der Verbandsversammlung beschlossen werden. Die Gemeinde ermächtigt ihren Vertreter, der neuen Satzung zuzustimmen.
Die Satzung wird aktualisiert. Sie passt die Zuständigkeiten der Verbandsorgane klarer an. Die Änderungen folgen Empfehlungen aus einer Finanzprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt. Die Prüfung bezog sich auf die Jahre 2017 bis 2024. Die Neufassung berücksichtigt die gewachsene Struktur und das größere Beteiligungsportfolio des Verbands.
Die Verbandsversammlung kann künftig auch den Geschäftsführer abberufen. Für den Kauf von Aktien ist eine Wertgrenze von 500.000 Euro neu. Der Verbandsvorsitzende vertritt den Verband in Gesellschafterversammlungen. Öffentliche Bekanntmachungen erscheinen ab jetzt auf der Homepage des Verbands. Sie werden nicht mehr im Staatsanzeiger veröffentlicht.
Die Änderungen wurden im Verwaltungsrat des Neckar-Energieverbands im Mai und Juni 2026 vorgestellt. Dort gab es einstimmige Zustimmung. Auch die Regionalbeiräte Nord, Süd und Mitte stimmten im Juli 2026 einstimmig zu. Das Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Neufassung geprüft und genehmigt.
Die Satzung regelt die Aufgaben des Verbands. Sie sorgt für eine sichere, wirtschaftliche und umweltschonende Energieversorgung. Die Mitglieder informieren den Verband über wichtige Vorgänge in der Energieversorgung. Die Organe des Verbands sind die Verbandsversammlung, der Verwaltungsrat, der Verbandsvorsitzende und die Geschäftsleitung.
Der Neckar-Energieverband ist ein Zusammenschluss von Gemeinden und Landkreisen. Er kümmert sich um die Energieversorgung in der Region. Die Satzung ist die wichtigste Regel für den Verband. Sie bestimmt, wie der Verband arbeitet und wer was entscheiden darf. Änderungen der Satzung müssen von der Verbandsversammlung beschlossen werden. Die Verbandsversammlung besteht aus Vertretern der Mitgliedsgemeinden und Landkreise. Sie entscheidet über wichtige Fragen, zum Beispiel über die Wahl der Leitung und die Finanzen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.