SymbolbildBild: Andreas Bohnenstengel · CC BY-SA 3.0 de
Baden-Württemberg zählt von 2023 bis 2025 insgesamt 2819 Asylsuchende als abwesend. Die Landesregierung nennt diese Zahl im Fachverfahren zur Digitalisierung der Migrantenverwaltung. Die Angaben stammen aus einer Antwort auf eine Anfrage im Landtag.
Die Behörden führen alle Personen, die abwesend sind, als „inaktiv“. Für diese Menschen wird eine Suche zur Aufenthaltsermittlung gestartet. Die Regierung kann aber nicht genau sagen, wie viele noch unbekannten Aufenthalts sind oder wieder aufgefunden wurden. Auch zur Zahl der abgängigen Asylsuchenden seit der letzten Erhebung gibt es keine neuen genauen Angaben.
Viele der abgängigen Personen sind polizeibekannt. Es gibt auch Fälle, in denen sie tatverdächtig oder verurteilt sind. Die Landesregierung nennt keine genauen Zahlen zu den Straftaten. Einige der abgängigen Asylsuchenden sind vollziehbar ausreisepflichtig. Hier ist es oft schwierig, die Abschiebung durchzuführen, weil der Aufenthaltsort unbekannt ist.
Die Behörden schreiben die abgängigen Personen zur Fahndung aus. In manchen Fällen gelingt es, den Aufenthaltsort zu ermitteln. Die Landesregierung will Maßnahmen ergreifen, um das Untertauchen von straffälligen und ausreisepflichtigen Personen zu verhindern. Sie versucht auch, bereits abgängige Personen wieder aufzugreifen.
Die Antwort der Landesregierung folgt auf eine Anfrage der AfD im Landtag. Sie wollte wissen, wie viele Asylsuchende in Baden-Württemberg als abwesend gelten. Das Fachverfahren „Digitalisierung der Migrantenverwaltung“ hilft bei der Verwaltung von Daten zu Migranten.
Untertauchen bedeutet, dass Menschen ihren Aufenthaltsort verbergen. Das erschwert es Behörden, Abschiebungen durchzuführen oder Straftaten aufzuklären. Die Suche nach abgängigen Personen ist deshalb ein wichtiger Teil der Migrationsverwaltung. Die Landesregierung muss solche Fälle melden und Maßnahmen planen, um die Situation zu verbessern.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.