SymbolbildBild: KG-Stuttgart · CC BY-SA 3.0
In Baden-Württemberg werden auch Schüler und Auszubildende abgeschoben, obwohl sie mitten in ihrer Ausbildung oder Schule stecken. Das Ministerium erklärt: Der Besuch einer Schule oder Ausbildung allein verhindert keine Abschiebung. Nur wer bestimmte Voraussetzungen für eine Ausbildungsduldung erfüllt, darf bleiben. Für Klassen und Lehrer ist die Abschiebung eines Mitschülers eine schwere Belastung. Die Lücken in der Klasse und der plötzliche Abschied wirken emotional stark nach. Schulen versuchen, mit Sozialarbeitern, Schulpsychologen und Beratungen zu helfen. Freiwillige Rückkehrangebote sollen Abschiebungen vermeiden, doch oft bleibt nur der harte Schnitt. Die Landesregierung sieht hier große Herausforderungen für Integration und das Wohlbefinden der Schüler.
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