SymbolbildBild: Andreas Bohnenstengel · CC BY-SA 3.0 de
In Baden-Württemberg sind derzeit 2.677 Asylsuchende verschwunden. Sie gelten als vermisst, weil ihr Aufenthaltsort unbekannt ist. Das teilte das Justiz- und Migrationsministerium mit. Nur 77 der ursprünglich 2.819 vermissten Personen tauchten wieder auf. Von 65 liegt ein Nachweis über die Ausreise vor. Die tatsächliche Zahl der Ausreisen könnte aber höher sein, weil nicht immer Belege vorliegen.
Von insgesamt 3.407 als „inaktiv“ erfassten Personen sind 1.616 ausreisepflichtig. Das heißt, sie müssten Deutschland eigentlich verlassen. In 436 Fällen konnten geplante Abschiebungen nicht durchgeführt werden, weil die Personen nicht auffindbar waren oder untergetaucht sind. Wer als „inaktiv“ gilt, bekommt keine staatlichen Leistungen mehr. Wird jemand wieder angetroffen, kann die Person anhand biometrischer Daten erkannt werden. Dann wird sie zurück in die Erstaufnahme geschickt. Das Ministerium betont, dass Erstaufnahmeeinrichtungen keine Gefängnisse sind. Bewohner können sie jederzeit verlassen. Bei ausreisepflichtigen Personen nutzt das Land Abschiebungshaft und spezielle Fahndungssysteme, um sie zu finden.