SymbolbildBild: Σρτ · CC BY-SA 4.0
Gehwegparken bleibt in Baden-Württemberg grundsätzlich verboten. Nur wenn es ausdrücklich erlaubt ist, dürfen Autos auf dem Gehweg stehen. Die Landesregierung schreibt vor, dass Gehwege in der Regel mindestens 1,50 Meter breit bleiben müssen. So sollen Fußgänger, Menschen mit Kinderwagen oder Rollstuhl genug Platz haben.
Die Städte und Gemeinden können aber Ausnahmen machen. Das ist möglich, wenn die örtlichen Verhältnisse es erfordern und die Sicherheit nicht gefährdet wird. Dann darf der Gehweg auch mal schmaler als 1,50 Meter sein. Die Entscheidung trifft die jeweilige Kommune nach sorgfältiger Prüfung. Landesweit gibt es dazu keine zentrale Übersicht.
Das Verkehrsministerium betont: Die Sicherheit der Fußgänger steht immer an erster Stelle. Beschwerden gibt es vor allem dort, wo bisher geduldetes Parken jetzt verboten wird. Viele Menschen freuen sich aber über freie und sichere Gehwege. Das Ministerium sieht bisher keine grundlegenden Probleme bei der Umsetzung der Regeln.