SymbolbildBild: Werner Schüle · CC0
Das Asylgrenzverfahren für Baden-Württemberg wird vorerst in der Einrichtung in Pforzheim durchgeführt. Dort sind die Plätze für das Verfahren räumlich von der Abschiebehaft getrennt, wie das Justizministerium mitteilt. Antragstellende dürfen keine eigenen Handys mit Kamera behalten, sondern bekommen Leihhandys ohne Kamera. Der Zugang zum Internet ist nur zu bestimmten Zeiten möglich. Das neue Registrierungssystem PIK-BW wurde an die neuen EU-Regeln angepasst und funktioniert laut Ministerium zuverlässig. Die Kommunen werden durch die zentrale Beschaffung entlastet. Verbesserungsvorschläge für das System werden geprüft und meist umgesetzt.
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