SymbolbildBild: Robert von Oliva (naruciakk) · CC0
Baden-Württemberg hebt seit 2010 acht Kinderehen auf. Das Regierungspräsidium Tübingen erfasst diese Fälle als zuständige Behörde. Die Ehen wurden rechtskräftig aufgehoben. Die meisten Aufhebungen erfolgten erst nach Erreichen der Volljährigkeit.
Viele Kinderehen in Baden-Württemberg wurden nicht aufgehoben. Gründe sind zum Beispiel der Tod eines Ehepartners oder das Erreichen der Volljährigkeit vor einer gerichtlichen Entscheidung. Die Landesbehörde erfasste solche Fälle seit April 2012. Dabei stammen die Betroffenen aus verschiedenen Ländern wie Syrien, Irak, Afghanistan und Bulgarien. Das Alter der Ehepartner bei der Eheschließung lag oft unter 18 Jahren, bei den Frauen häufig zwischen 13 und 17 Jahren.
Die Landesregierung warnt vor Zwangsverheiratung. Sie ist nach dem Strafgesetzbuch verboten. Ein Notfallbogen für Schulen soll Lehrkräfte unterstützen. Er zeigt, wie sie bei Verdacht auf Zwangsverheiratung helfen können. Die Gefahr besteht, dass Schülerinnen und Schüler in den Ferien ins Ausland gebracht werden, um dort zwangsverheiratet zu werden.
Die Daten zeigt das Regierungspräsidium Tübingen, weil es in Baden-Württemberg für diese Fälle zuständig ist. Die Landesregierung will so besser gegen Kinderehen und Zwangsverheiratung vorgehen. Kinderehen sind Ehen, bei denen mindestens ein Partner unter 18 Jahre alt ist. Diese Ehen sind in Deutschland verboten und können aufgehoben werden. Zwangsverheiratung bedeutet, dass Menschen gegen ihren Willen verheiratet werden. Das ist strafbar und kann schwere Folgen für die Betroffenen haben.
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