SymbolbildBild: STephan Kambor · CC BY-SA 3.0
Baden-Württemberg sprach in den Jahren 2023 bis 2025 insgesamt mehr als 100.000 Einbürgerungen aus. 2023 waren es 22.745, 2024 stieg die Zahl auf 37.806 und 2025 erreichte sie 39.790.
Die Behörden holen bei allen Anträgen von Personen über 16 Jahren Informationen vom Landesamt für Verfassungsschutz ein. Dieses meldete zwischen 2023 und 2025 insgesamt 495 Fälle, bei denen eine Einbürgerung wegen extremistischer oder verfassungsfeindlicher Anhaltspunkte geprüft werden musste. Genauer sind es 147 Meldungen im Jahr 2023, 181 im Jahr 2024 und 167 im Jahr 2025.
Zahlen über abgelehnte Einbürgerungen wegen extremistischer Bestrebungen liegen nicht vor. Das Land kann diese nicht ohne großen Aufwand erheben. Auch gibt es keine Daten, wie viele eingebürgerte Personen später als Extremisten bekannt wurden oder aus welchen Ländern abgelehnte Antragsteller stammen.
Das Ministerium für Justiz und Migration erklärte, dass Rücknahmen von Einbürgerungen wegen verschwiegenen Extremismusverdachts seit 2023 nicht statistisch erfasst sind. Außerdem sind die Kosten für die Prüfungen durch den Verfassungsschutz nicht genau bezifferbar, da viele Mitarbeiter beteiligt sind und der Aufwand zu groß wäre.
Die Einbürgerung setzt voraus, dass sich Menschen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Das Land muss prüfen, ob Antragsteller extremistische Absichten haben. Dafür holt es Informationen vom Verfassungsschutz ein. Dieses Verfahren soll verhindern, dass Personen mit verfassungsfeindlichen Zielen eine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Einbürgerungen können abgelehnt oder zurückgenommen werden, wenn solche Hinweise vorliegen. Die genaue Erfassung von Ablehnungen und Rücknahmen ist jedoch komplex und wird im Land nicht vollständig erfasst.