SymbolbildBild: Schlaier · CC BY-SA 3.0
Das Land Baden-Württemberg löst den Beteiligungsfonds zum Jahresende 2026 auf. Die Regel gilt für ganz Baden-Württemberg. Der Beteiligungsfonds ist ein Sondervermögen, das Investitionen unterstützt.
Das Finanzministerium übernimmt die Abwicklung des Fonds. Es sorgt dafür, dass alle Mittel am Ende an das Land zurückfließen. Die Mittel des Fonds werden dann dem Landeshaushalt zugeführt.
Zum Jahresende 2026 erstellt das Finanzministerium die letzte Jahresrechnung für den Fonds. Diese Rechnung wird bis Ende März 2027 dem Landtag vorgelegt. Die Verordnung tritt sofort nach der Veröffentlichung in Kraft. Sie endet am 30. Juni 2027.
Der Beteiligungsfonds ist ein spezielles Geldkonto des Landes für Investitionen. Solche Fonds helfen, Geld gezielt für bestimmte Zwecke zu sammeln und auszugeben. Die Verwaltung des Fonds liegt beim Finanzministerium. Die Auflösung bedeutet, dass der Fonds nicht mehr weitergeführt wird und das Geld zurück ins Land fließt. Dadurch ist das Geld wieder für alle öffentlichen Aufgaben des Landes verfügbar.
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