SymbolbildBild: Armin Pangerl · CC0
Betreuungszeiten für Kinder mit Behinderung ab drei Jahren bis zum Schuleintritt sind in Baden-Württemberg Thema. Der Verwaltungsgerichtshof hat am 17. Juni 2026 entschieden, dass Kinder mindestens fünf Stunden täglich von Montag bis Freitag betreut werden müssen. Das Land prüft nun, wie diese Regel landesweit umgesetzt wird.
Das Ministerium für Kultus und das Sozialministerium antworten, dass der Rechtsanspruch auf Förderung bei den Jugendämtern liegt. Die Betreuungszeit bestimmt der Träger der Kindertageseinrichtung zusammen mit den Eltern. Das Kindeswohl spielt eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Betreuungszeit.
Das Land hat keine systematischen Informationen darüber, wie oft Kindern wegen ihrer Behinderung ein Platz verweigert wird. Auch über Kürzungen der Betreuungszeit bei Kindern mit Behinderung liegen keine Daten vor. Eine Erfassung des ungedeckten Betreuungsbedarfs ist nicht möglich.
Bei Integrationshilfen gibt es keine pauschalen Stunden- oder Kostenobergrenzen. Die Eltern beantragen die Hilfe beim Jugend- oder Sozialamt. Die örtlichen Träger der Jugendhilfe sind verantwortlich, Betreuungslücken zu schließen und bei Ausfall von Integrationskräften Vertretungen zu organisieren.
Landesbehörden haben keine rechtsaufsichtlichen Maßnahmen wegen Nichterfüllung von Betreuungsansprüchen gemeldet. Mobile Fachdienste unterstützen die Inklusion in Kindertageseinrichtungen. Insgesamt sind 17,85 Vollzeitstellen an acht Modellstandorten besetzt. Diese Dienste arbeiten mit pädagogischen Teams, um inklusive Bildung zu fördern.
Das Förderprogramm zur Stärkung der Inklusion im frühkindlichen Bereich wird noch geprüft. Die bisherige Arbeit aus dem Modellversuch wird weitergeführt. Mehrere Gebietskörperschaften haben bereits den Willen bekundet, das Programm umzusetzen.
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab drei Jahren steht im Sozialgesetzbuch. Er verpflichtet die Jugendämter, Plätze zur Verfügung zu stellen. Integrationshilfen unterstützen Kinder mit Behinderung bei der Betreuung. Mobile Fachdienste begleiten die Einrichtungen bei der Umsetzung von Inklusion. Das Land fördert solche Programme, setzt aber auf die Arbeit der örtlichen Träger. Die Umsetzung hängt an vielen Stellen vom individuellen Einzelfall ab.