
Bohnenkraut, gerebelt und getrocknet in 25-Gramm-Packungen, ist in mehreren Bundesländern betroffen. Die Warnung gilt für die Chargen 103150, 104062 und 104731. Die Mindesthaltbarkeitsdaten liegen zwischen August 2028 und März 2029. Die Warnung betrifft Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Das Produkt enthält Rückstände und Fremdstoffe, die nicht in Lebensmitteln sein sollten. Deshalb raten die Behörden, das Bohnenkraut zu prüfen. Wer die betroffenen Chargen hat, sollte das Produkt nicht mehr verwenden. Es ist besser, das Gewürz sicherheitshalber zu entsorgen.
Das Bohnenkraut wird von der Firma Ulrich Walter GmbH hergestellt. Die Firma hat ihren Sitz in Diepholz. Verbraucher können sich bei Fragen an die Firma wenden. Kontaktinformationen sind auf der Verpackung oder der Firmenwebsite zu finden.
Verbraucher sollen besonders auf die Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdaten achten. Nur Produkte mit den genannten Nummern sind betroffen. Andere Packungen sind nicht gefährdet.
Wer das Produkt gekauft hat, soll es nicht essen. Die Rückstände können die Gesundheit belasten. Die Behörden warnen, um mögliche Risiken zu vermeiden.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.