SymbolbildBild: Walser123 · CC BY-SA 4.0
Baden-Württemberg war nicht von dem fehlerhaften CrowdStrike-Softwareupdate am 19. Juli 2024 betroffen. Die Landesverwaltung nutzte zum Zeitpunkt des Vorfalls keine Produkte dieses Herstellers. Es gab keine Einschränkungen von Verwaltungsleistungen oder Schäden für das Land durch das Update.
Die Landesverwaltung hat Verfahren, um Risiken bei Softwareupdates zu begrenzen. Softwareupdates durchlaufen strenge Tests und können bei Fehlern zurückgesetzt werden. In der Finanzverwaltung werden neue Programme vor dem Einsatz geprüft und auf Schwachstellen untersucht.
Die Landes-IT führt regelmäßig Notfallübungen durch. Dabei werden Wiederanlauf- und Wiederherstellungsverfahren für kritische IT-Dienste getestet. Im Jahr 2026 gab es erfolgreiche Umschaltungen auf Notfallrechenzentren und eine länderübergreifende Übung.
Bei der Beschaffung von Hard- und Software achtet das Land auf Sicherheit und Risikomanagement. Es gibt Strategien, um bei Ausfall eines Anbieters schnell auf Alternativen umzusteigen. Details dazu werden aus Sicherheitsgründen nicht genannt.
Baden-Württemberg stärkt die digitale Souveränität durch den Einsatz offener Standards und Open-Source-Lösungen. In der Steuerverwaltung und anderen Bereichen nutzt das Land Programme wie LibreOffice und Linux-basierte Systeme. Proprietäre Datenbanken werden durch Open-Source-Systeme ersetzt.
Der Vorfall mit dem CrowdStrike-Update betraf Baden-Württemberg nicht, da die Software nicht eingesetzt wird. Die Landes-IT arbeitet mit einem IT-Dienstleister, der Updates vor der Einführung testet und bei Problemen zurücksetzt. Open-Source-Software gilt als frei zugänglich und wird oft als Alternative zu teurer oder proprietärer Software genutzt. Solche Lösungen können mehr Unabhängigkeit bei IT-Systemen schaffen und die Sicherheit erhöhen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.