SymbolbildBild: Bernd Schwabe · CC BY-SA 4.0
Baden-Württemberg erlebt steigende Kosten für die Nutzung der Gasnetze. Die Erlösobergrenzen der Gasverteilnetzbetreiber steigen von 459 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 692 Millionen Euro im Jahr 2026. Diese Zahlen stammen aus einer Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft auf eine Anfrage im Landtag am 14. September 2026.
Die Landesregierung kann keine genauen Daten zur Entwicklung der Netznutzungsentgelte für Haushaltskunden ohne Leistungsmessung vorlegen. Auch Informationen zur Anzahl der Haushaltsanschlüsse und zur Gasmenge, die an Haushalte geliefert wurde, liegen nicht vor. Die Daten sind nicht mit vertretbarem Aufwand zu erheben.
Seit 2025 dürfen Gasnetzbetreiber ihre Anlagen schneller abschreiben. Dadurch entstanden zusätzliche kalkulatorische Abschreibungen von über 27 Millionen Euro im Jahr 2025 und über 63 Millionen Euro im Jahr 2026. Diese Abschreibungen helfen den Netzbetreibern, ihre Kosten besser an die veränderte Nutzung der Netze anzupassen.
Die Landesregierung hat keine Informationen über geplante Stilllegungen von Gasnetzen bis 2040. Die EU-Richtlinie zur Gas- und Wasserstoffversorgung wird auf Bundesebene umgesetzt. Nach geltender Rechtslage sollen Netzbetreiber ihre Kosten bis zum Ende der Netztransformation vollständig abschreiben können. Dabei gibt es Regeln, die verhindern sollen, dass die Kosten zu stark auf die verbleibenden Nutzer umgelegt werden.
Die Erlösobergrenzen beschreiben die maximalen Einnahmen, die Gasnetzbetreiber aus der Nutzung ihrer Netze erzielen dürfen. Sie steigen, wenn die Netzkosten steigen oder neue Abschreibungsregeln gelten. Abschreibungen sind Buchwerte für Anlagen, die über die Nutzungsdauer verteilt werden. Kürzere Abschreibungszeiten bedeuten, dass Kosten schneller auf die Jahresabrechnung kommen.
Die Landesregulierungsbehörde überwacht die Gasverteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg. Sie sorgt dafür, dass die Netzentgelte angemessen sind und die Netzbetreiber ihre Kosten refinanzieren können. Die EU will mit der Gasbinnenmarktrichtlinie eine sichere und nachhaltige Gasversorgung fördern. Die Umsetzung erfolgt auf Bundesebene durch Gesetze und Vorschriften.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.