SymbolbildBild: Michael Linnenbach · CC BY-SA 4.0
Das Ministerium Ländlicher Raum in Baden-Württemberg regelt jetzt, wer für die Kontrolle und Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten zuständig ist. Die Verordnung gilt für das ganze Bundesland. Sie wurde am 11. August 2026 beschlossen und gilt ab sofort. Das Ministerium bestimmt, welche Labore offiziell Proben von tierischen Nebenprodukten untersuchen dürfen. Es entscheidet auch, welche Methoden zur Beseitigung dieser Produkte zugelassen sind. Die Regierungspräsidien übernehmen die Genehmigung von Anlagen, die tierische Nebenprodukte verarbeiten oder beseitigen. Mit dieser Verordnung fallen einige alte Vorschriften weg. Zum Beispiel die AK-Schutzverordnung und andere Verordnungen zum Schutz vor Tierseuchen. Die neue Regelung sorgt für klare Zuständigkeiten und ersetzt ältere Regeln.
Verordnung fasst die Aufgaben bei Tiernebenprodukten in Baden-Württemberg neu zusammen. Das Ministerium Ländlicher Raum ist verantwortlich für die Labore und die Zulassung von Beseitigungsmethoden. Die Regierungspräsidien kontrollieren die Anlagen. Eine Verordnung ist eine verbindliche Regel, die zeigt, wer was machen darf. Ältere Verordnungen fallen weg, damit es keine Überschneidungen gibt. So wissen alle besser, an wen sie sich wenden müssen.
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