SymbolbildBild: Felix König · CC BY 3.0
Offene Haftbefehle in den Landkreisen Tübingen und Göppingen sind schwer zu erfassen. Die Landesregierung kann keine genaue Zahl nennen. Eine manuelle Auswertung ist zu aufwendig. Die Behörden wissen nicht, wie viele Personen mit Haftbefehl in den Landkreisen Sozialleistungen erhalten.
Die Jobcenter und Sozialämter tauschen ihre Daten nicht automatisch mit Polizei und Justiz aus. Ein regelmäßiger automatischer Abgleich findet nicht statt. Nur in Einzelfällen werden Daten übermittelt, wenn es rechtlich möglich ist. Die Jobcenter in Tübingen und Göppingen unterstehen der Bundesagentur für Arbeit.
Es gibt keine festen Regeln für Jobcenter in Tübingen und Göppingen, wenn eine leistungsbeziehende Person einen Haftbefehl hat. Das Sozialministerium kennt keine lokalen Anweisungen. Die Leistungsgewährung wird eingestellt, wenn die Behörden von einer Inhaftierung erfahren. Rückforderungen von Sozialleistungen wegen Haft sind der Landesregierung nicht bekannt.
Die Anfrage entstand, weil Medien berichteten, dass gesuchte Straftäter Sozialleistungen beziehen können, solange sie fliehen. Das Ministerium des Inneren und die Sozialämter wollen prüfen, wie oft das vorkommt. Die Jobcenter sind für die Arbeitslosengeld II-Leistungen zuständig und unterstehen dem Bund. Die Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen werden von den Sozialhilfeträgern verwaltet. Ein automatischer Datenabgleich zwischen Polizei und Sozialbehörden ist rechtlich und technisch schwierig. Die Behörden müssen bekannt gewordene Haftbefehle manuell prüfen, um Leistungen zu stoppen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.