Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts von 2022 hat Baden-Württembergs Musikschulen kalt erwischt: Viele Honorarkräfte müssen jetzt fest angestellt werden, weil sie eigentlich abhängig beschäftigt sind. Das bedeutet für die Schulen mehr Kosten – allein die Zahl der fest angestellten Lehrkräfte stieg von rund 2.175 im Jahr 2022 auf etwa 2.775 im Jahr 2024! Die Arbeitgeber müssen nicht nur mehr Sozialabgaben zahlen, sondern auch mit rückwirkenden Forderungen der Rentenversicherung rechnen. Die Landesregierung unterstützt die Schulen zwar mit Fördergeldern, doch die finanziellen Belastungen sind enorm. Gleichzeitig sorgt ein neues Steuergesetz seit 2025 für mehr Bürokratie, weil unklar bleibt, wann Privatlehrer umsatzsteuerpflichtig sind. Eine bundesweite Lösung ist noch ausstehend, auch wenn die Schonfrist bis Ende 2027 verlängert wurde. Die Musikschulen kämpfen also weiter um ihr…
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