SymbolbildBild: Darkone · CC BY-SA 2.0
Das Regierungspräsidium Freiburg hat neue Regeln für den Anbau von Hybridsaatmais im Jahr 2027 gemacht. Diese Regeln gelten in Teilen der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen. Insgesamt sind 13 Gemeinden betroffen, darunter Bad Krozingen, Breisach und Müllheim.
Die Verordnung soll die Erzeugung von reinem Hybridmaissaatgut schützen. Nur auf bestimmten Flächen darf diese spezielle Maissorte angebaut werden. Diese Flächen sind genau auf Karten eingezeichnet. Die Karten kann man bei den Behörden anschauen.
Innerhalb der festgelegten Anbaugebiete dürfen nur die zugelassenen Maissorten wachsen. Es gibt Ausnahmen für Saatgut der Vaterkomponente und pollensterile Sorten. Saatgutvermehrer müssen ihre Felder mit Schildern kennzeichnen.
Wer gegen diese Regeln verstößt, kann eine Geldstrafe bekommen. Die Verordnung gilt ab dem Tag nach der Auslegungsfrist und endet am 31. Dezember 2027.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.