
Kägi Söhne AG warnt vor Kägi Butterbiscuits mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28.08.2027. Die Warnung gilt seit dem 7. Oktober 2026. Die Butterbiscuits werden in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen verkauft.
Fremdkörper können in den Butterbiscuits stecken. Solche Fremdkörper können Verletzungen im Mund oder im Verdauungstrakt verursachen. Verbraucher sollen das Produkt prüfen. Sie sollen die Butterbiscuits nicht mehr essen, wenn sie Fremdkörper entdecken. Solche Produkte dürfen nicht weitergegeben oder verkauft werden.
Der Hersteller Kägi Söhne AG hat die Chargennummer KHR zurückgerufen. Die Butterbiscuits haben eine Verpackungseinheit von 200 Gramm. Verbraucher können sich bei Fragen an den Hersteller wenden. Die Warnung dient dem Schutz der Gesundheit.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.