SymbolbildBild: CyclingLibrarian · CC0
Die Karlsruher Regierungspräsidentin musste ihr Amt am 3. Juli 2026 vorzeitig verlassen. Der Ministerpräsident versetzte sie auf Antrag des Innenministers in den Ruhestand. Das Ministerium erklärt, das Vertrauen der Regierung sei nicht mehr voll da gewesen. Die Präsidentin wurde vorab in Gesprächen mit dem Justiz- und Innenminister informiert. Sie bekommt für zwei Jahre ein Ruhegehalt von 71,75 Prozent ihres letzten Gehalts. Danach wird das Ruhegehalt neu berechnet. Die Landesregierung kann solche Entscheidungen jederzeit treffen, wenn das Vertrauen fehlt.
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