Baden-Württembergs Landesregierung gibt klare Antwort: Für ihre Mitglieder wurden keine Ausnahmegenehmigungen für Nebentätigkeiten oder zusätzliche Posten erteilt, geändert oder aufgehoben. Das bedeutet: Kein Regierungsmitglied darf ohne Zustimmung des Landtags nebenbei Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsposten übernehmen. Die Regierung besteht aus dem Ministerpräsidenten, elf Ministern und zwei stimmberechtigten Staatssekretären. Politische Staatssekretäre sind zwar Teil der Regierung, fallen aber in der Regel unter andere Regeln. Die Landesregierung informiert den Ständigen Ausschuss des Landtags regelmäßig über alle Anträge und Entscheidungen – Transparenz wird großgeschrieben. Eine maximale Anzahl an Posten gibt es nicht – entscheidend ist, dass das Amt das Regierungsmitglied nicht in seiner Arbeit behindert. So bleibt die Politik frei von Interessenkonflikten und die Landesregierun…
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