SymbolbildBild: Thilo Parg · CC BY-SA 4.0
Das Innenministerium von Baden-Württemberg meldet keine Aktivitäten der Vereinigung „Thawra“ im Land. Die Anfrage kam am 19. Mai 2026 vom SPD-Abgeordneten Dr. Boris Weirauch. Die Antwort des Ministeriums kam am 10. Juni 2026.
Die Gruppe „Thawra“ steht im Verfassungsschutzbericht Hamburg als extremistischer Verdachtsfall. Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet „Thawra“ jedoch nicht. Es liegen keine Informationen vor, dass „Thawra“ in Baden-Württemberg aktiv ist oder Verbindungen zu Organisationen oder Personen hier bestehen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg verfolgt die Entwicklungen rund um pro-palästinensische Proteste. Dies geschieht im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags. Konkrete Erkenntnisse über „Thawra“ gibt es aber nicht.
Die Vereinigung „Thawra“ wird vom Hamburger Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Das bedeutet, es gibt Hinweise auf extremistisches Handeln, aber keine gesicherten Beweise. Der Verfassungsschutz beobachtet solche Gruppen, um Gefahren für die Demokratie zu erkennen. Jedes Bundesland hat ein eigenes Landesamt für Verfassungsschutz. Baden-Württemberg hat keine Anzeichen für „Thawra“ im Land gefunden. Das Ministerium für Inneres und Digitalisierung beantwortet Anfragen aus dem Landtag zu solchen Themen.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.