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Baden-Württemberg hat derzeit keine Grünbrücken, Wildquerungshilfen oder ähnliche Bauwerke mit Holztragwerk an Bundes- oder Landesstraßen. Die Landesregierung antwortete auf eine Anfrage aus dem Landtag am 9. Oktober 2026. Die Anfrage kam am 28. August 2026 vom Abgeordneten Christian Schäfer (AfD).
Die Landesregierung weiß nicht von Bauwerken mit Schäden wie Rissen, Fäulnis oder Insektenbefall an Holztragwerken, weil es solche Bauwerke nicht gibt. Auch Kosten für Bau, Sanierung oder Ersatz von Holzbrücken sind nicht entstanden. Der Bau von neuen Holztragwerken für Grünbrücken ist derzeit nicht geplant.
Holz ist ein wertvoller Baustoff. Er ist umweltfreundlich und kann gut in die Landschaft passen. Holz braucht aber eine besondere Planung und Schutz vor Feuchtigkeit und Belastung durch Verkehr. Die Landesregierung setzt bei Grünbrücken meist auf Stahlbeton. Die Ursache eines Schadens an einer hölzernen Grünbrücke in Thyrow, Brandenburg, ist noch nicht geklärt. Aus diesem Fall zieht Baden-Württemberg keine allgemeinen Schlussfolgerungen für den Einsatz von Holz.
Die Bauwerksprüfungen in Baden-Württemberg folgen der DIN 1076. Bei Holzkonstruktionen messen die Prüfer auch die Feuchtigkeit. Gibt es einen Feuchteschaden, finden die Prüfungen öfter statt. Da es hier keine Holztragwerke gibt, sind keine weiteren Erkenntnisse vorhanden.
Die Anfrage entstand wegen einer Brücke in Thyrow, Brandenburg. Dort musste eine große Holzbrücke wegen Rissen gesperrt werden. Baden-Württemberg prüft solche Holzbauwerke besonders sorgfältig, wenn sie gebaut werden. Holzbrücken sind im Straßenbau weniger verbreitet als Stahlbetonbrücken. Holz kann gut für Umwelt und Aussehen sein. Es braucht aber Schutz vor Nässe und Belastung. Die Landesregierung plant aktuell keine Holzbrücken an Bundes- oder Landesstraßen in Baden-Württemberg.