SymbolbildBild: Immanuel Giel · Public domain
Verstöße gegen die 12-Uhr-Spritpreisregel in Baden-Württemberg führen bisher zu keinen Strafen. Die Landesregierung gab am 22. September 2026 Auskunft zu Vorfällen von April bis Juli 2026. Die Regel verbietet Tankstellen, Benzin und Diesel mehrmals täglich zu verteuern.
Die zuständigen Behörden erhielten die Daten zu möglichen Verstößen erst Mitte August 2026. Deshalb konnten noch keine Bußgelder verhängt werden. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt meldet Daten über Preisänderungen an die Landesbehörden. Diese prüfen jeden Fall einzeln, ob ein Verstoß vorliegt.
Bislang gibt es keine Angaben, wie viele Tankstellen mehrfach auffällig waren. Die Bearbeitung von Verstößen erfolgt durch die üblichen Bußgeldstellen der Behörden. Sie arbeiten im normalen Dienstbetrieb und prüfen die gemeldeten Fälle nach den gesetzlichen Regeln.
Die 12-Uhr-Spritpreisregel gilt seit dem 1. April 2026 in Baden-Württemberg. Sie soll verhindern, dass Tankstellen die Preise für Benzin und Diesel mehrmals am Tag erhöhen. Die Daten über Preisänderungen sammeln das Bundeskartellamt und die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe. Die Behörden vor Ort bekommen diese Informationen, um Verstöße zu prüfen und gegebenenfalls zu bestrafen. Bußgeldverfahren folgen den üblichen Regeln für Ordnungswidrigkeiten.
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