Baden-Württemberg führte in den Jahren 2022 bis 2025 insgesamt rund 87.000 Jugendarbeitsschutzuntersuchungen durch. Die Untersuchungen sind für Jugendliche vor Aufnahme einer Beschäftigung gesetzlich vorgeschrieben. Das Sozialministerium meldet, dass das Land dafür mehr als 2,9 Millionen Euro an Kostenerstattungen zahlte.
Genaue Zahlen zu einzelnen Städten oder Landkreisen liegen nicht vor. Auch Informationen darüber, wie viele Arztpraxen diese Untersuchungen anbieten oder Fälle, in denen Untersuchungen abgelehnt oder nur privat angeboten wurden, sind der Landesregierung nicht bekannt. Ebenso gibt es keine Daten zu Verzögerungen beim Ausbildungsbeginn wegen fehlender Untersuchungen.
Das Land hat den Bund mehrfach aufgefordert, die Vergütung für diese Untersuchungen zu erhöhen. Die aktuelle Vergütung liegt bei etwa 23 Euro pro Untersuchung. Eine Erhöhung auf 81 Euro oder 97 Euro würde dem Land deutlich höhere Kosten bescheren. Die Ärzte begrüßen die schnelle Online-Abrechnung der Untersuchungen. Die Landesregierung betont, dass eine angemessene Vergütung wichtig ist, damit alle Jugendlichen, auch aus ländlichen oder einkommensschwachen Familien, Zugang zu den Untersuchungen erhalten.
Im Detail wurden 2022 etwa 24.659 Erstuntersuchungen und 3.390 Nachuntersuchungen durchgeführt. Die Erstattung dafür betrug rund 574.800 Euro für Erstuntersuchungen und knapp 79.000 Euro für Nachuntersuchungen. In den Folgejahren stiegen die Zahlen und Kosten leicht an. Bei einer höheren Vergütung von 81,60 Euro pro Untersuchung würden die Mehrkosten für 2022 bei über 1,4 Millionen Euro liegen.
Die Landesregierung hat sich im Bundesrat für gesetzliche Anpassungen eingesetzt. Sie weist darauf hin, dass Ärzte nicht verpflichtet sind, diese Untersuchungen durchzuführen. Deshalb ist eine bessere Bezahlung wichtig, um genügend Ärzte zur Teilnahme zu motivieren. Die Online-Abrechnung erleichtert den Ärzten die Abwicklung und wird positiv bewertet.
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen sind Untersuchungen vor Beginn eines Jobs oder einer Ausbildung für Jugendliche unter 18 Jahren. Sie sollen sicherstellen, dass die Arbeit für die jungen Menschen gesundheitlich unbedenklich ist. Das Gesetz regelt, dass diese Untersuchungen von Ärzten durchgeführt werden müssen. Die Kosten übernimmt normalerweise das Land oder die Arbeitgeber. Die Landesregierung ist zuständig für die Organisation und Kostenerstattung in Baden-Württemberg. Die Vergütung der Ärzte richtet sich nach bundesweiten Regeln, die nur der Bund ändern kann.
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