SymbolbildBild: Raimond Spekking · CC BY-SA 4.0
Baden-Württemberg fördert den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V. mit insgesamt 1,3 Millionen Euro für die Jahre 2023 bis 2026. Die Gelder stammen aus dem Staatshaushalt und werden vom Landtag beschlossen. Die Mittel fließen in drei Projekte, die sich mit Integration und gesellschaftlicher Teilhabe beschäftigen.
Die größten Förderungen sind für die Projekte "Aktiv für Integration" und "Aktiv für gesellschaftliche Teilhabe" vorgesehen. Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit bewilligt die Gelder. Das Ministerium der Justiz und für Migration unterstützt den Verein zusätzlich mit 100.000 Euro für ein Projekt im Jahr 2024.
Der Flüchtlingsrat hat auf seiner Webseite Stellungnahmen veröffentlicht, in denen er Abschiebungen grundsätzlich ablehnt. Er sieht darin eine Verletzung von Menschenrechten und eine Verbindung zu rassistischen Strukturen. Die Landesregierung betont, dass die Förderung nicht bedeutet, dass die politische Meinung des Vereins geteilt wird. Die Äußerungen sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die Regierung fordert jedoch, dass geförderte Projekte keine rassistischen oder diskriminierenden Inhalte haben.
Das Ministerium der Justiz und für Migration hat den Flüchtlingsrat aufgefordert, entsprechende Passagen in geförderten Publikationen zu streichen. Der Verein blieb bei seiner Position, wies aber auf den Widerspruch hin. Die Landesregierung erklärt, dass Abschiebungen auf rechtsstaatlichen Verfahren beruhen und Menschenrechte dabei gewahrt werden.
Der Flüchtlingsrat darf seine Meinung frei äußern. Die Förderung durch das Land ist mit der Ablehnung der Abschiebung nicht grundsätzlich unvereinbar. Die Finanzierung von politischen Positionspapieren erfolgt aus Eigenmitteln des Vereins. Die staatlichen Gelder werden nur für genehmigte Projekte verwendet.
Die Förderung des Flüchtlingsrats erfolgt über den Staatshaushalt und wird vom Landtag beschlossen. Die Landesregierung achtet darauf, dass Fördermittel nur an Organisationen gehen, die das Grundgesetz achten. Die Meinungsfreiheit erlaubt es Vereinen, auch kritische oder kontroverse Positionen einzunehmen. Abschiebungen sind rechtlich geregelt und werden unter Beachtung der Menschenrechte umgesetzt. Die öffentliche Hand darf Organisationen finanzieren, ohne deren politische Meinung zu teilen, solange keine verbotenen Inhalte verbreitet werden.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.