SymbolbildBild: Stiftung des Hennebergischen Gymnasiums "Georg Ernst" · CC BY-SA 3.0
Die Landesregierung Baden-Württemberg zahlt weiterhin Geld für Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen. Die bisherige Förderung bleibt bis zum 31. Juli 2027 bestehen. Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt dafür jedes Jahr rund 45 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Summe ist so hoch wie nie zuvor. Die neue Regelung für die Förderung soll rechtzeitig vor dem Ablauf der alten Vorschriften fertig sein. Das Ziel ist, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler Zugang zu Schulsozialarbeit bekommen. Die genaue Höhe der Mittel entscheidet der Landtag im Haushalt. Auch das Startchancen-Programm kann die Schulsozialarbeit an bestimmten Schulen zusätzlich unterstützen.
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