SymbolbildBild: Moayad Abuawad · CC BY-SA 4.0
Das Land Baden-Württemberg zahlt in seinen staatlichen Museen bereits Ausstellungshonorare an Künstlergruppen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erklärt, dass diese Zahlungen bei der Ausstellungsplanung berücksichtigt werden. Auch nichtstaatliche Museen und Kunstvereine, die vom Land gefördert werden, achten laut Ministerium auf angemessene Honorare. Für private Initiativen gibt es keine Pflicht, da das Land dafür keine zusätzlichen Mittel bereitstellt. Das Ministerium sieht keinen weiteren Handlungsbedarf, die Regeln für den Galerieraum im Kunstgebäude Stuttgart zu ändern. Die Nutzung der Räume bleibt für Künstlergruppen kostenlos, aber sie müssen Zusatzkosten wie Transport selbst tragen.
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