SymbolbildBild: Dietmar Rabich · CC BY-SA 4.0
Landesverwaltung Baden-Württemberg hat 2024 die Pflichtquote für schwerbehinderte Menschen nicht erreicht. Die Quote lag bei 3,88 Prozent, das Ziel sind fünf Prozent. Die Regierung will die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten erhöhen.
Das Sozialministerium bietet ab Sommer 2026 Schulungen für Führungskräfte an. Diese Schulungen sollen den Umgang mit schwerbehinderten Menschen verbessern. Die Verwaltung setzt auf mehr Teilnahme an Job-Messen und Werbemaßnahmen. Sie testet auch Wege, schwerbehinderte Mitarbeiter besser sichtbar zu machen.
Ein Stellenpool hilft, mehr schwerbehinderte Menschen einzustellen. Im ersten Jahr (April 2025 bis März 2026) gab es 20 solche Stellen. Fünf davon wurden besetzt. Die Landesverwaltung gab seit 2023 Geld für das Programm aus. Nicht genutzte Mittel fielen zurück.
Die Verwaltung kontrolliert die Quote jedes Jahr. Bei Unterschreitung müssen die jeweiligen Bereiche Gründe nennen. Die Landesverwaltung arbeitet mit Schwerbehindertenvertretungen und anderen Stellen zusammen. Ziel ist eine langfristige Erhöhung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
Die Pflichtbeschäftigungsquote bedeutet, dass Behörden und öffentliche Arbeitgeber mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen müssen. Wenn das nicht gelingt, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Landesverwaltung Baden-Württemberg erfüllt diese Quote seit 2015 nicht. Das stellt ein rechtliches und gesellschaftliches Ziel dar, um Inklusion zu fördern. Das Stellenpoolkonzept ist eine neue Maßnahme, um die Quote zu verbessern. Schulungen und mehr Sichtbarkeit sollen Hindernisse für schwerbehinderte Menschen abbauen. Die Kontrolle der Zahlen erfolgt jährlich, damit frühzeitig Maßnahmen angepasst werden können.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.