Das Land Baden-Württemberg erlaubt Landkreisen, Saatkrähen gezielt zu vertreiben, wenn sie große Schäden anrichten. Das Ministerium für Umwelt hat dafür eine Musterregel an alle Kreise geschickt. Damit können die Kreise vor Ort entscheiden, ob sie das Vertreiben der Vögel erlauben.
Viele Landwirte und Gemeinden hatten sich über Schäden durch Saatkrähen beschwert. Die Landesregierung wollte eigentlich eine eigene Verordnung machen. Sie hat aber stattdessen eine Musterregel verschickt, mit der die Kreise schon jetzt handeln können. Erste Erfahrungen zeigen: Das Vertreiben wirkt auf den betroffenen Flächen.
Eine landesweite Verordnung wird erst geprüft, wenn ein Gericht über eine ähnliche Regel für Biber entschieden hat. Bis dahin sollen die Kreise weiter die Musterregel nutzen, um Probleme mit Saatkrähen zu lösen.
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