SymbolbildBild: Schlaier · CC BY-SA 3.0
Landtag von Baden-Württemberg lehnt am 1. Juli 2026 den Gesetzentwurf der AfD ab. Der Vorschlag sollte die Erhöhung der Entschädigung, Kostenpauschale und Vorsorgebeiträge der Abgeordneten für 2026 aussetzen.
Die Anpassungen basieren auf dem Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex von Baden-Württemberg. Die Erhöhung hätte zum 1. Juli 2026 um etwa 3,5 Prozent bei der Entschädigung, 2,4 Prozent bei der Kostenpauschale und knapp 5 Prozent beim Vorsorgebeitrag betragen.
Der Gesetzentwurf sah vor, diese automatischen Erhöhungen auszusetzen, um fast 942.000 Euro einzusparen. Der Landtag stimmte mit 35 Ja-Stimmen gegen 112 Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen gegen den Vorschlag. Die Erhöhungen bleiben daher bestehen.
Der Gesetzentwurf kam von der AfD-Fraktion. Er zielte auf eine kurzfristige Aussetzung der automatischen Anpassung der Abgeordneten-Bezüge. Im Landtag entscheidet das Parlament über solche Änderungen. Die Abstimmung zeigt, dass die Mehrheit die Erhöhungen trotz der aktuellen wirtschaftlichen Lage beibehalten will.
Automatische Anpassungen sorgen dafür, dass die Bezüge der Abgeordneten mit der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung steigen. Der Vorschlag hätte diese Anpassungen für 2026 gestoppt. Die Ablehnung bedeutet, dass die Bezüge planmäßig erhöht werden.