SymbolbildBild: Julian Herzog (Website) · CC BY 4.0
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 21. Oktober 2026 über einen Antrag der AfD-Fraktion abgestimmt. Die AfD wollte einen Untersuchungsausschuss zum Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) einsetzen. Der Ausschuss sollte die Organisation, das Personalmanagement und die Haushaltsführung des LMZ prüfen. Der Antrag wurde mit 34 Ja-Stimmen und 117 Nein-Stimmen abgelehnt.
Der Antrag forderte die Untersuchung mehrerer Themen. Dazu gehörten häufige Umstrukturierungen im LMZ seit 2019 und fehlende einheitliche Zieldefinitionen. Außerdem sollten mögliche Verstöße gegen Vorschriften bei Kreditaufnahmen und Ausgaben geprüft werden. Der Rechnungshof hatte im Juni 2026 eine Prüfungsmitteilung vorgelegt. Darin kritisierte er unter anderem fehlendes Prozessmanagement und doppelte Strukturen bei Fortbildungsangeboten. Weiter bemängelte er die Vergabe von Aufträgen ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung und eine fehlende Übersicht über den Personalbestand.
Der Untersuchungsausschuss sollte auch die Zusammenarbeit des LMZ mit dem Kultusministerium untersuchen. Zudem ging es um Aufträge an externe Dienstleister, hohe Ausgaben für Bewirtung und einen Fuhrpark mit bis zu 16 Fahrzeugen. Der Ausschuss sollte dem Landtag berichten und Vorschläge zur Vermeidung von Problemen machen. Die Ablehnung des Antrags bedeutet, dass dieser Untersuchungsausschuss nicht eingesetzt wird.
Ein Untersuchungsausschuss soll wichtige Vorgänge in einer Behörde oder Organisation genau prüfen. Er kann Zeugen laden und Berichte anfertigen. In Baden-Württemberg kann der Landtag solche Ausschüsse einsetzen, wenn viele Fragen offen sind. Die Ablehnung des Antrags zeigt, dass die Mehrheit der Abgeordneten den Ausschuss nicht für nötig hält. Ein Untersuchungsausschuss hilft oft, Missstände aufzudecken und Verbesserungen vorzuschlagen. Ohne ihn bleiben mögliche Probleme weniger transparent.
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