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Landtag von Baden-Württemberg lehnt am 8. Oktober 2026 den Antrag der AfD ab. Die AfD wollte den Rückbau der Kernkraftwerke Neckarwestheim II und Philippsburg II stoppen. Sie forderte außerdem, die AKW schnellstmöglich wieder in Betrieb zu nehmen.
Die AfD stützte ihren Antrag auf ein Gutachten der Radiant Energy Group. Das Gutachten schätzte die Kosten und den Aufwand für den Wiederaufbau der beiden Kernkraftwerke als vergleichsweise gering ein. Neckarwestheim II sollte laut Gutachten nach 47 Monaten wieder laufen. Philippsburg II wurde ein längerer Wiederaufbau von 63 Monaten prognostiziert. Die Stromgestehungskosten lagen in beiden Fällen unter dem damaligen Großhandelspreis für Strom.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erklärte, dass die Rückbau-Genehmigungen schon vor Jahren erteilt wurden. Die EnBW Kernkraft GmbH hat daher das Recht und die Pflicht, den Rückbau zügig durchzuführen. Am Standort Philippsburg II wurde bereits ein großer Batteriespeicher gebaut. Am Standort Neckarwestheim II läuft der Abbau wichtiger Anlagen.
Der Landtag stimmte mit 33 Ja-Stimmen, 106 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen gegen den Antrag. Der Vorschlag wurde damit abgelehnt.
Der Antrag der AfD zielte auf einen Stopp des Rückbaus und die Wiederinbetriebnahme von zwei stillgelegten Kernkraftwerken ab. Diese Forderung steht im Zusammenhang mit der Debatte über die Energieversorgung und den Atomausstieg in Deutschland. Das Atomgesetz schreibt vor, dass abgeschaltete Kernkraftwerke zurückgebaut werden müssen. Ein Rückbau bedeutet, die Anlagen sicher abzubauen und zu entsorgen. Die Entscheidung über den Rückbau und die Wiederinbetriebnahme liegt auch auf Bundesebene. Der Landtag kann die Landesregierung auffordern, im Bundesrat Einfluss zu nehmen. Der Bundesrat ist ein Gremium, in dem die Bundesländer bei Bundesgesetzen mitwirken.
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