SymbolbildBild: Schlaier · CC BY-SA 3.0
Der Landtag Baden-Württemberg hat ein neues Gesetz beschlossen, das die Qualität und den Schutz für Menschen mit Pflegebedarf und Behinderungen in Einrichtungen verbessert. Das Gesetz regelt, wie Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen kontrolliert werden: Statt jährlicher Prüfungen sollen Behörden künftig etwa 30 von 100 Einrichtungen im Jahr prüfen – dafür aber gezielter und risikobasierter. Zudem wird die Beratung der Einrichtungen gestärkt, um Probleme früh zu erkennen und zu verhindern. Auch die Mitwirkung der Bewohner soll gefördert werden. Außerdem wurden Regeln zur Unterstützung des Landes-Behindertenbeauftragten und zur Personalentwicklung in Gesundheitsämtern angepasst. Der Landtag stimmte dem Gesetzentwurf mit 94 Ja-Stimmen gegen 34 Nein-Stimmen zu, der Vorschlag wurde somit angenommen.
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