SymbolbildBild: Julian Herzog (Website) · CC BY 4.0
Landtag von Baden-Württemberg beschließt am 10. Juni 2026 die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Die Entschädigung, Kostenpauschale und der Vorsorgebeitrag sollen ab 1. Juli 2026 bis 2030 jährlich an die Einkommens- und Kostenentwicklung angepasst werden. Die Änderung betrifft die Steuerpflichtigen Entschädigungen, steuerfreie Kostenpauschalen und Vorsorgebeiträge der Landtagsabgeordneten.
Die Anpassungen richten sich nach den Daten des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg. Die Entschädigung orientiert sich am Nominallohnindex. Die Kostenpauschale folgt dem Verbraucherpreisindex. Der Vorsorgebeitrag wird an den Höchstbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung angepasst. Der Landtag stimmt dem Vorschlag mit 108 Ja-Stimmen zu. 32 Abgeordnete stimmen dagegen, keiner enthält sich.
Der Landtagspräsident wird gebeten, die neuen Beträge im Gesetzblatt zu veröffentlichen. Der Antrag stammt von den Fraktionen GRÜNE, CDU und SPD. Er bestätigt das gesetzliche Verfahren zur Anpassung der Abgeordnetenvergütung für die 18. Wahlperiode.
Der Antrag regelt die regelmäßige Anpassung der Abgeordnetenvergütung und der Kostenpauschale. Das ist wichtig, damit die Bezahlung mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt hält. Der Landtag entscheidet über solche finanziellen Regelungen selbst. Anpassungen orientieren sich an offiziellen Statistiken, um fair zu bleiben. Die Abgeordnetenentschädigung soll so die Arbeit im Parlament angemessen honorieren und die Kosten für die Mandatsausübung decken.
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