SymbolbildBild: OgaritU · CC BY-SA 4.0
Baden-Württemberg meldet rückläufige Entweichungen aus dem Maßregelvollzug. Die Landesregierung beantwortete Fragen zu Sicherheitsmaßnahmen und Personal in den Einrichtungen. Die Zahlen stammen aus den Jahren 2021 bis 2025.
Unbegleitete Ausgänge auf Klinikgeländen gelten nicht als Lockerung. Die Patienten dürfen meist 30 Minuten allein unterwegs sein. Das Personal dokumentiert Beginn und Ende genau. Kommt ein Patient nicht zurück, startet sofort eine Polizeifahndung. Diese Regeln gelten auch für einen 26-jährigen Straftäter, der trotz Aufsicht entwich.
In allen Einrichtungen ist körperliches Festhalten bei Flucht erlaubt. Das Personal wird darin geschult. Zuerst versuchen Mitarbeitende verbale Deeskalation. Körperlicher Zwang ist zuletzt erlaubt und muss zur eigenen Sicherheit passen. Die Entscheidung hängt von der Gefahrenlage ab.
Von 2021 bis 2025 gab es jährlich zwischen 77 und 107 Entweichungen. Dabei unterscheidet die Statistik nicht nach Art des Ausgangs. Etwa die Hälfte der Fälle sind geringfügige Überschreitungen der Ausgangszeit. Die meisten Entweichungen enden mit polizeilicher Rückführung. Die Zahl der Entweichungen sinkt seit 2021 trotz mehr Untergebrachter.
Die neue Maßregelvollzugseinrichtung in Schwäbisch Hall hat 100 Plätze. Dort sind 1,2 Vollzeitstellen im ärztlichen Dienst geplant. Zusätzlich sind 9 Vollzeitstellen im psychologischen Dienst vorgesehen. Tatsächlich arbeiten dort 4,2 Ärztinnen und Ärzte und 6 Psychologinnen und Psychologen. Einige Stellen sind im Budget des psychologischen Dienstes eingerechnet.
Die Landesregierung beantwortete eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der SPD. Die Fragen drehten sich um Sicherheit und Therapie im Maßregelvollzug. Maßregelvollzug bedeutet, dass Menschen mit Straftaten wegen psychischer Erkrankungen in speziellen Kliniken behandelt werden. Die Ausgänge dienen der Therapie, dürfen aber nicht die Sicherheit gefährden. Die Polizei wird bei unerlaubtem Fernbleiben eingeschaltet. Die Einrichtungen müssen genaue Sicherheitsregeln einhalten. Körperlicher Zwang ist nur erlaubt, wenn andere Maßnahmen nicht helfen und es verhältnismäßig ist. Das Personal erhält Schulungen dazu.