SymbolbildBild: Helfmann · CC BY-SA 3.0
Die Landesregierung möchte Marion Gentges in den Aufsichtsrat der Badischen Staatsbrauerei Rothaus schicken. Gentges ist Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat. Für diesen Wechsel braucht die Regierung eine Ausnahmegenehmigung vom Landtag.
Normalerweise dürfen Mitglieder der Landesregierung nicht einfach in den Aufsichtsrat eines wirtschaftlichen Unternehmens wechseln. Das steht in der Verfassung von Baden-Württemberg. Für Gentges soll es aber eine Ausnahme geben. Die Regierung hat deshalb einen Antrag gestellt.
Im Antrag steht auch, dass Gentges im Fall ihrer Berufung von der üblichen Haftungsfreistellung profitieren soll. Das bedeutet, sie haftet nicht persönlich für Entscheidungen im Aufsichtsrat, sondern ist wie andere Beamtinnen und Beamte geschützt. Jetzt muss der Landtag über den Antrag entscheiden.
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