SymbolbildBild: MSeses · CC BY-SA 4.0
Das Kultusministerium Baden-Württemberg weiß nicht, wie weit Prüfungsunterlagen für Schulabschlussprüfungen transportiert werden. Es erhebt dazu keine Daten. Auch zu den Fahrtkosten der Lehrkräfte und zum Ausfall von Unterrichtsstunden durch Prüfungen gibt es keine Zahlen. Die Organisation der Prüfungswege liegt bei den Schulen und Schulämtern. Für die Ausstattung mit Scannern sind die Schulträger verantwortlich. Das Ministerium kann daher keine genauen Angaben zu Aufwand, Kosten oder Ausfällen machen. Prüfende Lehrkräfte können ihre Reisekosten aber als Dienstreise abrechnen.
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