Das Umweltministerium in Baden-Württemberg erklärt, wie sich CO2-Kosten bei Modernisierungen von Mehrfamilienhäusern verändern. Wenn ein Gebäude energetisch verbessert wird, sinkt der CO2-Ausstoß. Die Vermieter zahlen dann weniger CO2-Kosten. Das gilt auch, wenn das Gebäude in derselben Stufe des CO2-Kosten-Gesetzes bleibt.
Das Gesetz teilt Gebäude in zehn Stufen ein. Jede Stufe bestimmt, wie viel Vermieter an CO2-Kosten zahlen. Sinkt der Ausstoß durch Modernisierung, bleibt der prozentuale Anteil der Vermieter gleich. Dadurch sinken die absoluten CO2-Kosten für Vermieter. Die genaue Ersparnis berechnet sich aus der eingesparten CO2-Menge und dem CO2-Preis.
Das Ministerium hat keine eigenen Untersuchungen zur Höhe der Investitionen im Vergleich zu den Einsparungen. Auch gibt es keine Daten, wie oft Modernisierungen den CO2-Ausstoß einzelner Wohnungen senken, ohne dass eine Stufe wechselt. Die Verteilung der Gebäude auf die Stufen ist unbekannt, da eine Gebäudedatenbank fehlt. Das Ministerium verweist auf Bundesunterlagen und fordert weniger Bürokratie bei der Kostenaufteilung.
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz teilt die CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern auf. Das Ziel ist, Eigentümer zu motivieren, ihre Gebäude energieeffizienter zu machen. Die Stufen basieren auf dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche. Steigt oder sinkt der Ausstoß, kann sich die Stufe ändern. Die Kostenverteilung soll ein Anreiz für klimaschonende Maßnahmen sein.
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