SymbolbildBild: Roland Puskaric · CC BY-SA 4.0
Diese Verordnung regelt neue Preise für Essen und Unterkunft an staatlichen Förderschulen mit Internat in Baden-Württemberg. Ab dem 1. August 2026 müssen Schüler, Mitarbeiter und andere Landesbedienstete mehr für Frühstück, Mittag- und Abendessen bezahlen. Die Preise steigen auch in den folgenden Jahren leicht an. Für Kinder unter fünf Jahren gibt es eine Ermäßigung bei den Essenskosten. Auch Gäste, die dort übernachten, zahlen ab August 2026 mehr für Unterkunft und Verpflegung. Die Änderung gilt für alle Förderschulen mit Internat im ganzen Bundesland.
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