
Bild: Roland Puskaric · CC BY-SA 4.0
Baden-Württemberg
Neue Preise für Essen und Unterkunft an Förderschulen
Das Wichtigste
Kurz erklärt
- Ab 1. August 2026 gibt es neue Preise für Frühstück, Mittag- und Abendessen.
- Die Regel gilt für alle staatlichen Förderschulen mit Internat in Baden-Württemberg.
- Kinder unter fünf Jahren zahlen weniger für das Essen.
Was passiert ist
Diese Verordnung regelt neue Preise für Essen und Unterkunft an staatlichen Förderschulen mit Internat in Baden-Württemberg. Ab dem 1. August 2026 müssen Schüler, Mitarbeiter und andere Landesbedienstete mehr für Frühstück, Mittag- und Abendessen bezahlen. Die Preise steigen auch in den folgenden Jahren leicht an. Für Kinder unter fünf Jahren gibt es eine Ermäßigung bei den Essenskosten. Auch Gäste, die dort übernachten, zahlen ab August 2026 mehr für Unterkunft und Verpflegung. Die Änderung gilt für alle Förderschulen mit Internat im ganzen Bundesland.
Was spricht dafür?
- Die Schulen können ihre Essens- und Unterkunftsangebote besser finanzieren.
- Klare Regeln sorgen für einheitliche Preise im ganzen Bundesland.
- Kinder unter fünf Jahren zahlen weniger, das entlastet Familien.
Was spricht dagegen?
- Die gestiegenen Preise belasten Familien und Mitarbeiter finanziell.
- Für manche Gäste wird der Aufenthalt teurer.
- Die jährlichen Preissteigerungen können das Budget weiter erhöhen.
Kontext
Die Preise für Essen und Unterkunft an Förderschulen mit Internat werden regelmäßig angepasst. Das Land will damit die Kostensteigerungen ausgleichen. Die Verordnung sorgt dafür, dass die Gebühren ab August 2026 steigen und auch in den nächsten Jahren weiter angepasst werden. So sollen die Schulen ihre Angebote weiterhin finanzieren können.




