SymbolbildBild: Wikimedia Commons · CC BY 4.0
Diese Verordnung regelt, dass Medizinstudierende, die sich für eine spezielle Förderung entscheiden, nach ihrem Studium eine Facharztweiterbildung machen und danach mindestens zehn Jahre im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg arbeiten müssen. Die Facharztweiterbildung beginnt mit 24 Monaten in direkter Patientenversorgung. Auf Antrag sind auch andere Fachrichtungen möglich. Die Arbeit soll normalerweise Vollzeit sein, Teilzeit ist in besonderen Fällen erlaubt. Wer die Verpflichtungen nicht erfüllt, muss eine hohe Geldstrafe zahlen. Die Zuteilung der Arbeitsorte berücksichtigt persönliche Wünsche und Lebenssituationen. Die Regelung gilt für ganz Baden-Württemberg und startet ab dem kommenden Wintersemester.
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