SymbolbildBild: Richard Huber · CC BY-SA 3.0
Ab dem 1. Januar 2027 bekommt jeder Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg eine eigene Steuernummer und eine eigene Wirtschafts-Identifikationsnummer. Das hat das Justizministerium jetzt bekannt gegeben. Damit setzt das Land neue Regeln für die Umsatzsteuer um.
Die neue Organisation bedeutet: Jeder der 514 Gerichtsvollzieher wird steuerlich als eigene Einheit behandelt. Das Land Baden-Württemberg bleibt aber rechtlich der Inhaber der Steuernummern. Die Gerichtsvollzieher vertreten ihre Organisationseinheit nach außen. Ein spezielles Musterschreiben hilft ihnen, die Steuernummer zu beantragen. Die Finanzämter wurden über das neue Vorgehen informiert. Fehler bei der Zuordnung wurden durch klare Anweisungen an die Ämter behoben.
Die Verwaltung rechnet mit wenig zusätzlichem Aufwand. Die Gerichtsvollzieher müssen monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen, oft reicht eine Nullmeldung. Eine Änderung dieser neuen Struktur ist laut Ministerium nicht geplant. Auch Alternativen wurden geprüft, aber verworfen, weil sie zu kompliziert wären.