SymbolbildBild: Gerd Eichmann · CC BY-SA 4.0
In Baden-Württemberg gibt es klare Regeln, wie Parteien und Gemeinderatsfraktionen in Amtsblättern veröffentlicht werden dürfen – auch außerhalb von Wahlzeiten. Fraktionen des Gemeinderats haben ein Recht, ihre Meinungen in den Amtsblättern darzustellen. Für Parteien und Wählervereinigungen gilt das nicht automatisch. Die Gemeinden entscheiden selbst, ob und wie sie Beiträge von Parteien zulassen. Wichtig: Änderungen an den Texten sind nur erlaubt, wenn sie gegen Gesetze oder die Hausregeln verstoßen. Politisch unerwünschte Änderungen sind verboten. Eine Karenzzeit von sechs Monaten vor Wahlen schützt die Neutralität. Die Landesregierung gibt keine eigenen Muster vor, aber Kommunalverbände bieten Hilfen an. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann vor Ort die Rechtsaufsicht oder Gerichte einschalten.
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