SymbolbildBild: Andreas Schwarzkopf · CC BY-SA 3.0
Das Regierungspräsidium Freiburg bearbeitet die Ortsumfahrung Jestetten an der B 27 nur noch nachrangig. Diese Entscheidung teilte das Verkehrsministerium Baden-Württemberg mit. Die Vorplanung begann 2020. Ein Abschlussdatum steht nicht fest.
Die Entwurfsplanung startet erst, wenn andere Projekte weiter vorangeschritten sind. Die verfügbaren Ressourcen sind begrenzt. Das Verkehrsministerium priorisiert aktuell den Erhalt von Straßen, Brücken und Hängen. Diese Arbeiten sind dringend notwendig und haben Vorrang.
Das Ministerium setzt die vorhandenen Mittel für die Ortsumfahrung gezielt ein. Eine vollständige Weiterführung der Planung bis zum Baubeginn ist derzeit nicht gesichert. Die Ortsumfahrung Jestetten zählt zu den vordringlichen Projekten im Bundesverkehrswegeplan 2030. Trotzdem kann das Regierungspräsidium die Planungskapazitäten hier eigenständig reduzieren, da viele Projekte gleichzeitig betreut werden müssen.
Die Landesregierung steuert die Priorisierung der Bundesfernstraßenprojekte zentral im Verkehrsministerium. Der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ gilt weiterhin. Neubauten werden nur umgesetzt, wenn die Erhaltung der Infrastruktur gesichert ist. Die Ortsumfahrung Jestetten gehört zur Gruppe der Projekte mit Planungsbeginn bis 2025. Die weitere Planung hängt von verfügbaren Ressourcen und Entscheidungen ab.
Die Ortsumfahrung Jestetten soll den Verkehr auf der B 27 entlasten. Das Projekt wurde 2018 in eine Umsetzungsstufe mit Planungsbeginn bis 2025 eingestuft. Das Verkehrsministerium ist für Straßenbau und -erhaltung in Baden-Württemberg zuständig. Es muss viele Projekte gleichzeitig planen und durchführen.
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 legt fest, welche Straßenprojekte besonders wichtig sind. Erhaltungsmaßnahmen haben oft Vorrang vor neuen Straßen. Die Planung von Straßen umfasst mehrere Phasen. Zuerst läuft die Vorplanung, dann die Entwurfsplanung. Danach folgt der Bau, wenn alle Genehmigungen vorliegen und Geld bereitsteht.
Einordnung der Redaktion, keine Aussage der Quelle.