SymbolbildBild: Norbert Schnitzler · CC BY-SA 3.0
Die Polizei in Baden-Württemberg nennt keine Vornamen von Tatverdächtigen. Die Angaben zu den Staatsangehörigkeiten sind unvollständig. Die Polizei entscheidet in jedem Fall, ob weitere Staatsangehörigkeiten erfasst werden. Eine vollständige Liste gibt es nicht, weil das für die Ermittlungen nicht nötig ist.
Die Polizei sammelt Daten zu Doppelstaatlern nur, wenn es im Verfahren wichtig ist. Eine vollständige Erfassung aller Staatsangehörigkeiten ist nicht vorgesehen. Das Bundeskriminalamt sieht keine rechtliche Grundlage, um solche Daten nur für Statistiken zu erfassen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik arbeitet mit anonymisierten Daten. Deshalb ist es nicht möglich, Vornamen von Tatverdächtigen herauszugeben. Die Landesregierung stützt sich bei ihrer Antwort auf diese bundesweiten Regeln und den Schutz personenbezogener Daten.
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