SymbolbildBild: Norbert Schnitzler · CC BY-SA 3.0
In Baden-Württemberg stellt die Polizei Wildunfallbescheinigungen aus. Die Gebühr dafür beträgt 18 Euro pro Viertelstunde pro eingesetztem Beamten. Auch jagdausübungsberechtigte Personen dürfen solche Bescheinigungen ausstellen. Forstämter und untere Jagdbehörden sind dafür nicht zuständig und verlangen keine Gebühren.
Die Kosten für Wildunfallbescheinigungen sind im Land nicht einheitlich geregelt. Die Ausstellung durch Jäger ist eine private Angelegenheit. Die Landesregierung hat keine Pläne für eine landesweite Regelung der Gebühren. Die Bescheinigung wird meist für die Kaskoversicherung benötigt. Versicherungen erstatten oft die Kosten.
Eine landesweite Statistik über die Anzahl der ausgestellten Wildunfallbescheinigungen gibt es nicht. Die Polizei erfasst diese Zahlen nicht zentral. Die rechtlichen Grundlagen für die Ausstellung durch die Polizei beruhen auf dem Landesgebührengesetz. Die Jagdausübungsberechtigten handeln zivilrechtlich, ohne öffentliche Vorschriften.
Die Kleine Anfrage stammt von Christian Schäfer (AfD) und wurde vom Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat beantwortet. Die Regelungen zur Ausstellung von Wildunfallbescheinigungen sind in Baden-Württemberg unterschiedlich. Eine Wildunfallbescheinigung ist ein Dokument, das bei einem Unfall mit Wildtieren als Nachweis für die Versicherung dient. Die Ausstellung erfolgt durch Polizei oder berechtigte Jäger, um den Schaden zu bestätigen. Die Kosten können je nach Stelle variieren, da es keine einheitliche Regelung gibt.